Es wird darauf hingewiesen, dass Schiffe, die auf den Balearen stationiert sind, nur dann an Dritte vermietet werden dürfen, wenn diese die von der Generaldirektion der Handelsmarine und den für die Vermietung von Sportbooten zuständigen Behörden der Autonomen Gemeinschaft der Balearen festgelegten Vorschriften ordnungsgemäß und gemeinsam erfüllen.